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Jahreswirtschaftsbericht | bpb.de

Jahreswirtschaftsbericht

nach dem Stabilitätsgesetz von der Bundesregierung jährlich im Januar dem Bundestag vorzulegender Bericht. Darin müssen die wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele des laufenden Jahres sowie die geplanten Maßnahmen mitgeteilt und zum Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Stellung genommen werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten