im Kalenderjahr bezogenes Arbeitsentgelt, das steuer- und sozialabgabenrechtlich bedeutsam ist als Bemessungsgrundlage für Beiträge und Leistungen. Im Unterschied zum Monatsverdienst enthält das Jahreseinkommen auch alle unregelmäßigen Sonderzahlungen wie Weihnachts-, Urlaubsgeld oder Gratifikationen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.