Bei Kapitalgesellschaften ist der Jahresabschluss durch einen Interner Link: Anhang (siehe dort) und einen Interner Link: Lagebericht (siehe dort) zu ergänzen und zusammen mit dem Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat sowie dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers als Geschäftsbericht zu veröffentlichen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.