örtliche Steuer, die von den Gemeinden erhoben wird. Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze der Länder, wobei Berlin, Bremen und Hamburg diese Steuer nicht erheben, Bayern nur die Fischereisteuer.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.