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Insolvenzgeld | bpb.de

Insolvenzgeld Konkursausfallgeld

von der Agentur für Arbeit an Arbeitnehmer zu zahlende Entgeltersatzleistung, wenn ein Arbeitgeber wegen Zahlungsunfähigkeit das Arbeitsentgelt in den letzten Monaten vor der Insolvenz nicht mehr aufbringen kann. Die Arbeitnehmer müssen das Insolvenzgeld spätestens zwei Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. In der Höhe entspricht es dem rückständigen Nettogehalt der letzten drei Monate. Auch die noch offenen Sozialversicherungsbeiträge werden von der Arbeitsagentur gezahlt.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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