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Inhaberscheck | bpb.de

Inhaberscheck Überbringerscheck

ein Scheck, auf dem kein Empfänger eingetragen oder beim namentlich genannten Begünstigten die Klausel »oder Überbringer« vermerkt ist. Die im Inland üblichen Bankschecks sind Inhaberschecks, d. h., dass jeder Inhaber des Schecks aufgrund der Überbringerklausel als Berechtigter gilt. Eine Streichung des Zusatzes »oder Überbringer« gilt als nicht vorgenommen. Die bezogenen Kreditinstitute können deshalb Überbringerschecks einlösen, ohne überprüfen zu müssen, ob der Überbringer berechtigt ist oder nicht (keine Legitimationsprüfung).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten