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indirekte Steuern | bpb.de

indirekte Steuern

Steuern, die durch den Kauf von Waren mit erhoben werden und im Kaufpreis enthalten sind. Der Käufer, der die Steuer letztlich tragen soll (Steuerträger), zahlt sie mit, der Verkäufer überweist als Steuerschuldner und Steuerzahler den Steueranteil an das Finanzamt. Beispiele sind die Umsatzsteuer bei jedem Produkt, die Mineralölsteuer bei Benzin, die Tabaksteuer bei Zigaretten (Gegenteil: direkte Steuern).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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