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Immobilienfonds | bpb.de

Immobilienfonds Offene Immobilienfonds, Geschlossene Immobilienfonds

Fonds, die das Geld der Anleger in Immobilien (z. B. Bürogebäude, Einkaufszentren, Mietwohnungen) investieren. Man unterscheidet zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds. Offene Immobilienfonds weisen dieselben Rechtskonstruktionen wie Investmentfonds für Wertpapiere auf. Das Grundstücksvermögen, das in der Regel aus mehreren unterschiedlichen Objekten besteht, wird von einer Kapitalanlagegesellschaft (Fondsgesellschaft) als Sondervermögen verwaltet. Die Anteilsinhaber sind in Höhe ihrer Einzahlung indirekt Mitbesitzer der Liegenschaft des Fonds. Es besteht kleine Anteilsstückelung, Risikostreuung durch die Beteiligung des Fonds an vielen unterschiedlich und überregional genutzten Objekten, Rücknahmeverpflichtung der Fondsgesellschaft für ausgegebene Anteile zum Tageskurs (kann bei Liquiditätsproblemen ausgesetzt werden). Steuervorteile entstehen durch teilweise steuerfreie Ausschüttungen und steuerfreie Wertzuwächse der Immobilien und damit der Anteile.

Geschlossene Immobilienfonds sind direkte unternehmerische Beteiligungen an einem bestimmten Objekt. Der Anteilszeichner beteiligt sich zumeist über den Erwerb von Kommanditanteilen an der Erwerbergesellschaft. Die Anlagesummen pro Anteil betragen in der Regel ab 25 000 € aufwärts. Wenn die für die Realisierung des Objekts notwendige Summe von den Anteilseignern gezeichnet ist, wird der Fonds geschlossen, d. h., es werden keine weiteren Anteile für dieses Objekt ausgegeben. Den Anteilsinhabern werden die Einnahmen und Ausgaben, die die Objekte betreffen, insbesondere steuerliche Abschreibungen, direkt zugerechnet.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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