Unternehmen, das Kapital von Anlegern sammelt und die ihm anvertrauten Gelder nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Anlagegrundsätze in einem Sondervermögen (Fondsvermögen) anlegt. Über das Fondsvermögen werden von der Investmentgesellschaft Anteilscheine (Fondsanteile, Investmentanteile) ausgegeben. Das Sondervermögen setzt sich neben Barliquidität aus den erworbenen Aktien bzw. Renten oder Anleihen, Immobilien und sonstigen Vermögenswerten zusammen. Eine Kapitalanlagegesellschaft darf mehrere Sondervermögen (Investmentfonds) auflegen. Diese müssen sich allerdings durch ihre Bezeichnung unterscheiden und voneinander getrennt geführt werden.
Dachorganisation der deutschen Kapitalanlagegesellschaften ist der 1970 gegründete »BVI Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften«, dem seit 2001 auch Vermögensverwaltungsgesellschaften angehören können und der seit 2002 die Bezeichnung BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V. trägt. Der BVI informiert auch das breite Publikum rund um Investmentfonds, veröffentlicht z. B. Daten über die verschiedenen Fonds und deren Wertentwicklung.
Anschrift: Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main, Telefon: 069 1540900, Internet: www.bvi.de.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.