Sondervermögen einer Investmentgesellschaft, das aus dem eingelegten Geld von Kapitalanlegern gebildet wurde. Das Sondervermögen muss vom eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden. Die Investmentgesellschaft tätigt im eigenen Namen nach dem Grundsatz der Risikomischung Wertpapiergeschäfte mit dem Ziel, den Wert des Sondervermögens zu vermehren. Das Sondervermögen soll in unterschiedliche Anlagebereiche investiert werden, sodass Kursverluste eines bestimmten Wertes durch die Kursentwicklung anderer Werte kompensiert werden können.
Man unterscheidet zwischen Publikumsfonds, deren Anteile öffentlich angeboten und von jedermann erworben werden können, und Spezialfonds, die für institutionelle Anleger (z. B. Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen) aufgelegt werden und deren Anteile nicht öffentlich angeboten werden. Nach dem Schwerpunkt der Zusammensetzung ihres Fondsvermögens gibt es neben den Wertpapierfonds auch Beteiligungssondervermögen, die für ihre Anleger Wertpapiere (Aktien und Schuldverschreibungen) und stille Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland erwerben, und
Typisch für die allgemeinen Aktienfonds ist die Anlage in solche Aktien, die wegen allgemein anerkannter Qualität als Standardwerte (Bluechips) gelten. Hierzu gehören in erster Linie Aktien, die im Deutschen Aktienindex
Die allgemeinen Rentenfonds investieren in festverzinsliche Wertpapiere mit unterschiedlichen Zinssätzen und Laufzeiten, wobei gute bis sehr gute Bonität des Emittenten vorausgesetzt wird. Spezielle Rentenfonds konzentrieren sich analog zu den speziellen Aktienfonds auf bestimmte Bereiche des Rentenmarktes: Low-Coupon-Rentenfonds enthalten niedrigverzinsliche Anleihen, es gibt Fonds mit variabel verzinslichen Anleihen, High-Yield-Fonds investieren vorwiegend in hochverzinsliche Anleihen unterschiedlicher Bonität, Junk-Bond-Fonds enthalten hochverzinsliche Anleihen geringer Bonität. High-Grade-Rentenfonds investieren in Anleihen allerhöchster Bonitätsstufe. Geldmarktnahe Rentenfonds enthalten insbesondere Wertpapiere mit kurzen Laufzeiten. Geldmarktfonds legen in kurzfristigen Geldmarktpapieren mit einer (Rest-)Laufzeit von maximal zwölf Monaten oder in Bankguthaben an. Zulässig sind auch Rentenfonds mit begrenzter Laufzeit (Laufzeitfonds). Bei Mischfonds oder gemischten Fonds wird sowohl in Aktien als auch in Renten angelegt.
Der geografische Anlagehorizont gibt an, in welchen Regionen der Welt bzw. Ländern bestimmte Fonds investieren. Länderfonds enthalten nur Wertpapiere, deren Emittenten in einem bestimmten Land ihren Sitz haben. So konzentriert sich beispielsweise ein Japan-Fonds auf die Wertpapiere japanischer Emittenten. Regionenfonds enthalten nur Anlagewerte bestimmter Regionen, z. B. aus Europa, Euroland, Nordamerika oder aus Emerging Markets. Hochspekulativ sind
Die Angebotsvielfalt der Fonds erweitert sich ständig: Exotenfonds weisen von der Konzeption her nicht selten ein von vornherein geringeres Maß an Risikostreuung auf, indem sie ihre Anlagen auf ganz bestimmte Märkte, Finanzinstrumente oder sogar Kombinationen daraus konzentrieren. Optionsscheinfonds investieren z. B. nur in Optionsscheine bzw. Optionen. Futuresfonds in Futurekontrakte an Terminbörsen. Außerdem gibt es Garantiefonds, die als Rentenfonds in Anleihen von Schuldnern höchster Bonität anlegen und als Aktienfonds zur Risikobegrenzung einen Teil des Fondsvermögens für Kurssicherungsgeschäfte nutzen. Indexfonds bilden bei ihrer Anlage einen bestimmten Aktien- oder Rentenindex genau nach. Ethikfonds treffen ihre Entscheidungen über Anlagen und Beteiligungen in erster Linie nach Aspekten der Ökologie und Nachhaltigkeit.
Umbrellafonds sind breit gefächerte Fonds, die dem Anleger eine Umschichtung oder den Neuerwerb seiner Investmentanteile oder der Ausschüttungsgewinne ganz oder teilweise ohne Ausgabeaufschlag innerhalb der Fondsgesellschaft ermöglichen. Als Dachfonds werden Investmentfonds bezeichnet, die ausschließlich in andere Aktien- oder Rentenfonds investieren.
Die in Deutschland angebotenen Investmentfonds müssen seit 2013 die Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs erfüllen. Die Anbieter müssen je nach Ausgestaltung unter anderem mindestens 300 000 € bzw. 125 000 € Anfangskapital nachweisen, eine angemessene Organisation und eine zuverlässige und fachlich geeignete Geschäftsleitung haben. Die Aufsicht hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.