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Investitionszulage | bpb.de

Investitionszulage

vom Staat für die Durchführung von bestimmten Investitionen, die aus gesamtwirtschaftlicher Sicht wünschenswert sind, gewährter Zuschuss. Sie sind für das begünstigte Unternehmen staatliche Geldmittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Investitionszulagen haben im Vergleich zu Sonderabschreibungen den Vorteil, dass auch solche Unternehmen davon begünstigt werden, die keine Gewinne erwirtschaften, da sie ihnen direkt zufließen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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