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Inventar | bpb.de

Inventar Inventur

Nach Handelsgesetzbuch und Abgabenordnung ist der Kaufmann verpflichtet, Vermögen und Schulden seines Unternehmens festzustellen, bei Gründung, zum Schluss eines Geschäftsjahres (häufig zum 31. 12.) und bei Auflösung oder Verkauf seines Unternehmens.

Diese Bestandsaufnahme oder Inventur soll alle Vermögensteile und Schulden des Unternehmens nach Art, Menge und Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt (Stichtag) erfassen. Neben der körperlichen Inventur (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelswaren) gibt es die sogenannte Buchinventur. Dabei werden nicht körperliche Gegenstände wie Forderungen, Darlehensschulden mithilfe von Belegen und buchhalterischen Aufzeichnungen aufgenommen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten