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Handelsklauseln | bpb.de

Handelsklauseln Handelsbräuche, Usancen, Incoterms, cif, fob

Vereinbarungen im Geschäftsleben, mit denen man in Form von Abkürzungen die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei Versendung, Lieferung, Bezahlung, Haftung bei Verlust oder Schäden regelt; manchmal auch als Handelsbräuche oder Usancen bezeichnet. Wird z. B. im Vertrag »frei Haus« vereinbart, hat der Lieferant alle Beförderungskosten bis zum Kunden zu tragen, er haftet auch für die ordnungsgemäße Lieferung bis zum Kunden.

Wesentliche Handelsklauseln im Außenhandel sind die Incoterms, Kurzwort für International Commercial Terms, die 1936 von der Internationalen Handelskammer in Paris geschaffen und mehrfach neu gefasst wurden. Sie sichern die einheitliche und klare Auslegung insbesondere der Lieferbedingungen. Bekannte Vertragsbedingungen sind etwa cif, Abkürzung für cost, insurance, freight, d. h., der Verkäufer trägt Kosten und Fracht bis zum Bestimmungshafen, auch die Gefahr des Untergangs oder von Schäden an der Ware trägt er bis dort, oder fob, Abkürzung für free on board, d. h., der Verkäufer hat Kosten und Risiko der Ware bis an Bord im Verschiffungshafen zu tragen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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