jede Einschränkung des internationalen Freihandels entweder durch Zölle (tarifäre Handelshemmnisse) oder durch Sanktionen, aber auch durch unterschiedliche Rechts- und Wirtschaftsordnungen. Die Beseitigung von Zöllen und Mengenbeschränkungen (Kontingente) im Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union war ein wichtiger Schritt zum Europäischen Binnenmarkt. Darüber hinaus kann der freie Warenverkehr aber auch durch indirekte (nicht tarifäre) Handelshemmnisse behindert werden. Durch Harmonisierung, Normung und Rechtsangleichung unter den EU-Mitgliedern wurden die bestehenden Handelshemmnisse bis zur Vollendung des Gemeinsamen Marktes Ende 1992 weitgehend beseitigt.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.