das Sonderrecht für die Kaufleute, das angewandt wird, wenn es um Handelsgeschäfte von Kaufleuten geht. Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von 1896, das die Rechte der Bürger in Vertragsangelegenheiten untereinander regelt, ist das HGB von 1900 das bedeutendste Gesetz des Privatrechts.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.