Die Verpflichtung, für die Folgen eines fehlerhaften Verhaltens oder sonstigen schädigenden Ereignisses aufzukommen, heißt Haftpflicht. Sie kann auf einem Vertrag beruhen oder direkt aus einem Gesetz folgen. Voraussetzung ist nicht eine schuldhafte Handlung, sondern die Zumutbarkeit pflichtgemäßen Verhaltens.
Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt als Schadenversicherung dem Versicherten die Aufwendungen, die er für andere Personen leisten muss, weil sie durch sein Verschulden oder durch ein Verschulden der Mitversicherten (Ehefrau, Kinder) zu Schaden gekommen sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Personenschäden (Tod, Verletzungen oder Gesundheitsschädigungen von Menschen) und Sachschäden (Beschädigung und Vernichtung von Sachen). Die vereinbarten Versicherungssummen stellen die Deckungsgrenze dar. Bei vorsätzlichem Handeln des Versicherungsnehmers besteht kein Schutz. Besondere Haftpflichtversicherungen sind die Berufs-, die Kfz-, Haus- und Grundbesitzer-, Tierhalter-, Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.