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Höchstpreis | bpb.de

Höchstpreis

Höchstpreis. Der Höchstpreis liegt unter dem Gleichgewichtspreis; zum Höchtspreis (Pmax) besteht ein Nachfrageüberschuss.

staatlich festgesetzte Preisobergrenze, die unterhalb des am Markt gebildeten Gleichgewichtspreises für ein Gut liegt. Höchstpreise sollen die Verbraucher vor übermäßig hohen Preisen schützen und werden vor allem in Zeiten des wirtschaftlichen Mangels (z. B. nach Naturkatastrophen, inneren Unruhen, in Kriegs- oder Nachkriegszeiten) festgesetzt, um die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern zu gewährleisten.

Staatlich verordnete Höchstpreise führen zu einem Nachfrageüberhang (Nachfrage nach diesen Gütern ist größer als das Angebot), da manche Unternehmen wegen sinkender Gewinne die Produktion verringern oder ganz einstellen. Als Folge der hohen Nachfrage bilden sich häufig Interner Link: Schwarzmärkte (siehe dort), auf denen die Güter zu Preisen gehandelt werden, die über dem Höchstpreis liegen. Der Staat muss deshalb weitere Maßnahmen ergreifen, z. B. die zwangsweise Ausweitung des Angebots etwa durch die Verpflichtung der Unternehmen zur Produktion oder die Rationierung lebensnotwendiger Güter etwa durch die Ausgabe von Bezugsscheinen oder Lebensmittelmarken.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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