Obergesellschaft eines Konzerns, die mehrheitlich die Aktien (Kapitalanteile) an den Tochtergesellschaften erwirbt und dafür selbst eigene Aktien an die Aktionäre der Tochterunternehmen hingibt oder die eigenen Aktien am Kapitalmarkt (Börse) ausgibt. Die Holdinggesellschaft nimmt keine Produktions- oder Handelsaufgaben wahr, sondern ist im Regelfall eine reine Finanzierungs- und Verwaltungsgesellschaft ohne Geschäftsbetrieb. Die Tochtergesellschaften des Konzerns bleiben rechtlich zwar selbstständig, treten ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit jedoch an die Holdinggesellschaft ab. In Abhängigkeit vom Umfang des Einflusses der Holdinggesellschaft wird zwischen Dachgesellschaft (übernimmt weitreichende Leitungs- und Abstimmungsaufgaben im Konzern) und Kontroll- oder Beteiligungsgesellschaft (übernimmt lediglich die Finanzierungsaufgabe) unterschieden.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.