Einkommensgrenze für Bezieher von Teilrente (Arbeitnehmer haben die Berufstätigkeit wegen Alters reduziert und gleichen einen Teil des fehlenden Einkommens durch diese Rente aus) und der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; diese »Rentner« dürfen bis zu einer bestimmten Grenze hinzuverdienen: Je geringer die Teilrente, desto höher darf der Hinzuverdienst sein.
Wer mit Abschlägen früher in Rente geht, darf bis zum Beginn seiner Regelaltersrente ohne Anrechnung bis zu 450 € monatlich hinzuverdienen. Darüber hinausgehende Bezüge werden teilweise von der Rente abgezogen. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann grundsätzlich unbeschränkt hinzuverdienen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.