die im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung, der Unfall- und knappschaftlichen Versicherung, der Alterssicherung für Landwirte, ferner in der Kriegsopferversorgung Hinterbliebenen (Witwen, Witwern, Waisen, bestimmten sonstigen Verwandten, auch geschiedenen Ehefrauen) und Hinterbliebenen der Opfer von Gewalttaten gewährte Rente.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.