Das Haustürwiderrufsrecht will die Verbraucher vor unüberlegten Käufen bei Direktvertriebsfirmen schützen, indem es ein Widerrufs- oder Rückgaberecht von zwei Wochen ohne Nennung von Gründen (schriftlich!) zugesteht. Dies gilt, wenn der Verbraucher zum Kauf bei sich zu Hause (also auch an der Haustür), am Arbeitsplatz, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf der Straße oder öffentlichen Plätzen, auf Kaffeefahrten oder anderen Freizeitveranstaltungen veranlasst worden ist. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Verbraucher z. B. den Vertreter ausdrücklich zu sich bestellt hat, der Wert der Leistung geringer als 40 € ist und dies bar bezahlt wurde.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.