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Gesundheitskarte | bpb.de

Gesundheitskarte elektronische Gesundheitskarte, eGK

Gesundheitskarte. Die elektronische Gesundheitskarte und ihre Funktionen

mit einem Foto versehene computerlesbare Mikroprozessorkarte, die seit 1. 1. 2015 als ausschließlicher Berechtigungsnachweis dient, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Neben der Speicherung von Patientenstammdaten soll mit der eGK künftig die Möglichkeit bestehen, Verordnungsdaten elektronisch vom Arzt an den Apotheker zu übermitteln (»elektronisches Rezept«). Außerdem soll es möglich sein, medizinische Informationen zu speichern, u. a. die Dokumentation eingenommener Medikamente, Notfallinformationen wie die Blutgruppe oder mögliche Allergien. Ziel der Gesundheitskarte ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

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