Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Gesundheitsfonds | bpb.de

Gesundheitsfonds Risikostrukturausgleich

im Zuge der Interner Link: Gesundheitsreform (siehe dort) 2007 beschlossene Einrichtung, die ab 1. 1. 2009 zentral den Einzug der Krankenkassenbeiträge vornimmt. Seither gilt für alle Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz. In den Fonds eingezahlt werden die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie ein Steuerzuschuss. Die Krankenkassen erhalten einen Pauschalbetrag pro Versicherten. Besondere Risiken werden durch entsprechende Zuweisungen aus dem Fonds abgedeckt. Der für den kasseninternen Einnahmenausgleich sorgende Risikostrukturausgleich ist entfallen. Kommt eine Krankenkasse mit den zugewiesenen Einnahmen nicht aus, kann sie von ihren Versicherten einen Interner Link: Zusatzbeitrag (siehe dort) erheben.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

Weitere Inhalte

Gesundheitspolitik

Ausgaben und Finanzierung

Gesundheitsausgaben machen einen erheblichen Anteil am Bruttoinlandsprodukt Deutschlands aus. Der bei weitem größte Anteil entfällt dabei auf die gesetzliche Krankenversicherung.

Artikel

Perspektiven des Risikostrukturausgleichs

Die Erweiterung des Risikostrukturausgleichs um Morbiditätskriterien war und ist politisch umstritten. Welche Perspektiven für die Ausgestaltung des RSA zeichnen sich ab?

Artikel

Der Gesundheitsfonds 2011-2014

Stellte die Reform des Zusatzbeitrags eine bedeutende Veränderung des bisherigen Finanzierungsmodus dar, so ließ diese Reform verschiedene Elemente des Gesundheitsfonds unverändert.

Artikel

Der Gesundheitsfonds 2009-2010

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds wurden die Regelungen zur Aufbringung und Verteilung der Lastenverteilung zwischen Arbeitgebern und Versicherten nicht unmittelbar verändert.

Dossier

Die Funktionsweise des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds wird als Sondervermögen beim Bundesversicherungsamt geführt und von diesem verwaltet. Er bündelt die Finanzströme der gesetzlichen Krankenkassen.