der Kauf von Waren, die der Gattung (Art) nach bestimmt werden und austauschbar sind wie Zeitschriften, Bekleidung, Heizöl, Lebensmittel (z. B. 2 kg spanische Orangen der Handelsklasse I). Im Kaufvertrag werden diese Gattungswaren durch Angaben wie Farben, Muster, Qualität, Preis, Menge näher bestimmt. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine mittlere Qualität der Ware zu liefern, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Gegenbegriff ist der Spezieskauf, z. B. der bestimmte Pkw der Frau Meier, den diese verkaufen will.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.