vom Hersteller vielen Haushaltsgeräten beigelegtes Dokument, in dem er sich innerhalb einer bestimmten Frist zum kostenlosen Austausch fehlerhafter Teile verpflichtet.
Für den Käufer sollte allerdings innerhalb der ersten zwei Jahre nach Übergabe der Sache bei auftretenden Fehlern der Händler erster Ansprechpartner sein. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Hersteller anzusprechen, wenn dieser in seiner Garantiekarte eine längere Frist einräumt (etwa drei Jahre). Dieser muss eine Reparatur vornehmen, kann dafür allerdings keine Anfahrt- oder auch Arbeitskosten in Rechnung stellen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.