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Gruppenversicherung | bpb.de

Gruppenversicherung

Versicherung einer Personenmehrheit durch einen Versicherungsvertrag, bei dem die Gruppenspitze (Verband, Arbeitgeber) die Beiträge bei den versicherten Mitgliedern oder Arbeitnehmern einzieht und geschlossen an den Versicherer abführt. Gruppenversicherungsverträge, die es für viele Berufsgruppen gibt, bieten fast immer eine Beitragsermäßigung und/oder andere Vorteile.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten