Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung | bpb.de

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GoB

vom Kaufmann zu beachtende Grundsätze, die im Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung genannt werden. Die wesentlichen sind: 1) Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsfälle und über die Lage des Unternehmens vermittelt. 2) Die Geschäftsfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. 3) Es darf keine Buchung ohne Beleg vorgenommen werden. 4) Die Buchungen sind in einer lebenden Sprache vorzunehmen; Abkürzungen, Symbole usw. sind im Einzelfall in ihrer Bedeutung auszuführen. 5) Die Buchungen sind vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen; dabei hat der Jahresabschluss sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, wobei diese nicht gegenseitig verrechnet werden dürfen (Bruttoprinzip). 6) Konten dürfen nicht auf falschen oder ausgedachten Namen geführt werden. 7) Eine Buchung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. 8) Kasseneinnahmen und -ausgaben sollen täglich festgehalten werden. 9) Bücher und qualifizierte Belege sind 10 Jahre und einfache Belege (Rechnungen) 6 Jahre geordnet aufzubewahren. Die GoB ergänzen die Interner Link: Bilanzierungsgrundsätze (siehe dort) .

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten