durch die Rentenreform 2001 beschlossene und am 1. 1. 2003 eingeführte Absicherung für ältere Menschen ab dem 65. Lebensjahr und für Bezieher der vollen Erwerbsminderungsrente, deren Rente oder sonstiges Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt reicht. Diese Absicherung wurde geschaffen, da ältere Menschen ihre Ansprüche auf Sozialhilfe oft nicht geltend machen. Kinder eines Anspruchsberechtigten der Grundsicherung werden nur dann zur Unterhaltsleistung herangezogen, wenn deren Jahreseinkommen mehr als 100 000 € beträgt.
Die Leistung der Grundsicherung entspricht der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe. Finanziert wird diese Leistung aus Steuermitteln, nicht von der Rentenversicherung. Die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige sind das
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.