Kosten wie Löhne und Gehälter, Materialeinsatz, Steuern, Energiekosten, denen in der Finanzbuchhaltung entsprechende verbuchte Aufwendungen (betriebliche Aufwendungen) in gleicher Höhe gegenüberstehen. Diese aufwandsgleichen Kosten werden direkt in die Kostenrechnung übernommen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.