nach einer europäischen Richtlinie Kredite an Kreditnehmer, die 10 % der anrechenbaren Eigenmittel des Kreditinstituts erreichen oder überschreiten. Die erlaubte Obergrenze pro Kreditnehmer liegt bei 25 % des anrechenbaren Eigenkapitals. Handelt es sich bei dem Kreditnehmer um ein Institut, so gilt der höhere Wert von 25 % des anrechenbaren Eigenkapitals oder 150 Mio. €. Die Großkredite sind der aufsichtsführenden Behörde anzuzeigen, in Deutschland entweder der Europäischen Zentralbank oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.