nach dem deutschen Nationalökonomen Hermann Heinrich Gossen (* 1810, † 1858) benannte wirtschaftliche Zusammenhänge zwischen dem Verbrauch und dem Nutzen, den Güter stiften.
Nach dem ersten gossenschen Gesetz (Sättigungsgesetz) nimmt der Nutzen, den ein Gut dem Verbraucher stiftet, mit jeder zusätzlichen Einheit, die von diesem Gut konsumiert wird, ständig ab, bis Sättigung eintritt. Dieser zusätzliche Nutzen wird auch als
Das zweite gossensche Gesetz (Genussausgleichsgesetz) besagt, dass der Gesamtnutzen in einem Haushalt dann am größten ist, wenn der Nutzen, den die zuletzt gekauften Güter stiften, gleich groß ist. Ein Beispiel: Wenn der Nutzen bei der Ausgabe von zusätzlichen 5 € für Bier größer ist als bei der Ausgabe dieses Betrags für Wein, ist es sinnvoll, Bier zu kaufen. Erst wenn der Nutzen der letzten € für Bier gleich dem der Ausgabe für Wein ist, ist der Gesamtnutzen am größten.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.