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goldene Bilanzregel | bpb.de

goldene Bilanzregel

eine von Kreditgebern geforderte Finanzierungsregel, wonach das dauerhaft gebundene und benötigte Anlagevermögen (manchmal auch das dauerhaft gebundene Umlaufvermögen, der eiserne Bestand) mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein sollte. Nur dann gilt die Überlebensfähigkeit eines Unternehmens auf Dauer als gesichert. Wird die Bilanzregel nur auf das Anlagevermögen bezogen, spricht man auch von Interner Link: Anlagendeckung (siehe dort) .

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten