traditionelle Regel für Kreditinstitute, die besagt, dass die von einer Bank gewährten Kredite nach Umfang wie auch nach Fälligkeit den der Bank zur Verfügung gestellten Beträgen (Verbindlichkeiten) entsprechen müssen, d. h., kurzfristige Gelder dürfen nur kurzfristig ausgeliehen werden. Nach den Liquiditätsgrundsätzen dürfen die langfristigen Anlagen und Kredite abzüglich der Wertberechtigungen die Summe bestimmter langfristiger Finanzierungsmittel nicht übersteigen. Die goldene Bankregel wird in dieser strengen Form nicht eingehalten, weil in der Praxis kurzfristige Einlagen auch langfristig ausgeliehen werden. Es kommt vielmehr darauf an, dass die Banken für eine ausreichende Zahlungsbereitschaft Vorsorge getroffen haben.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.