die Aufteilung der täglichen Arbeitszeit in die Kernzeit, in der alle Arbeitnehmer anwesend sein müssen, und in eine Gleitzeitspanne: Der Arbeitnehmer kann in den Grenzen des Gleitzeitrahmens, überwacht durch eine genaue Arbeitszeitkontrolle (»Stechuhr«) und dokumentiert durch monatliche Arbeitszeitkonten, Beginn und Ende seiner täglichen Arbeitszeit selbst bestimmen. Die Ausgestaltung der Gleitzeit als Form einer flexiblen Arbeitszeit wird meist durch Betriebsvereinbarung geregelt.
Bei der Vertrauensarbeitszeit steht die Erledigung vereinbarter Aufgaben im Vordergrund, nicht die Anwesenheit; der Arbeitnehmer ist für Gestaltung und Erfassung seiner Arbeitszeit selbst verantwortlich.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.