Bezeichnung für die umfassenden gesetzlichen Maßnahmen zur Entwicklung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ziel ist es, alle Beteiligten (Versicherte, Krankenkassen, Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie) zu einem verantwortlichen Kostendenken unter Beachtung hoher Standards im Gesundheitswesen und dessen Weiterentwicklung in die Pflicht zu nehmen und das Gesundheitssystem bezahlbar zu erhalten. Beispiele sind die Budgetierungen der Ausgaben für Krankenhäuser und Ärzte, die Einführung von Fallpauschalen in den Krankenhäusern, das Einfrieren der Ausgaben für ärztliche Leistungen (»Nullrunden«), die Verpflichtung zur Rabattgewährung für Medikamentenhersteller und die Selbstbeteiligung der Versicherten durch Zuzahlungen (z. B. für Medikamente und Heilbehandlungen). Weitere Punkte sind eine Positivliste für Arzneimittel, Patientenquittung und elektronische
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.