vertragliche Grundlage einer Gesellschaft, die die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter in Unternehmen untereinander regelt; enthält Bestimmungen u. a. über Sitz und Gegenstand des Unternehmens, Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse. Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) sind frei in der Gestaltung eines Gesellschaftsvertrags. GmbH und AG, dort heißt der Vertrag Satzung, müssen den Vertrag notariell beurkunden lassen, bei der Genossenschaft, Bezeichnung:Statut, genügt Schriftform.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.