der Zeitraum, in dem der Jahresabschluss einschließlich des Inventars nach dem Handelsgesetzbuch aufzustellen ist. Danach darf dieser zwölf Monate nicht überschreiten; allerdings muss das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.