freiwillige Vereinigungen von Arbeitnehmern zur Vertretung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Interessen. Im Rahmen der durch das Grundgesetz garantierten Interner Link: Tarifautonomie haben die Gewerkschaften zusammen mit den Arbeitgeberverbänden das Recht, die Arbeitsbedingungen (z. B. Lohnhöhe, Arbeitszeit oder Urlaub) selbstständig festzulegen. Einzelne Aufgaben der Gewerkschaften sind z. B. die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Sicherung von Arbeitsplätzen, die Vertretung von Arbeitnehmern vor Arbeitsgerichten oder das Führen von Tarifverhandlungen und der Abschluss von Interner Link: Tarifverträgen. Die wichtigste Dachorganisation ist der Interner Link: Deutsche Gewerkschaftsbund (siehe dort).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.