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Gewerbefreiheit | bpb.de

Gewerbefreiheit

Recht für jede Person, ein Gewerbe selbstständig zu betreiben, soweit dies nicht gegen geltende Gesetze verstößt oder gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die mit der Gewerbefreiheit verbundene Möglichkeit der freien unternehmerischen Betätigung ist ein wesentliches Gestaltungsmerkmal einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. In Deutschland wird die Gewerbefreiheit durch Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert und in der Gewerbeordnung ausführlich geregelt.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

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