jede selbstständige Tätigkeit (z. B. auf eigene Verantwortung, eigene Rechnung, eigenes Risiko), die auf Dauer ausgeübt wird in der Absicht, Gewinn zu erzielen. Gewerbebetriebe sind z. B. Unternehmen der Industrie, des Handels, des Handwerks und des Verkehrs. Nach der Gewerbeordnung zählen Betriebe des Agrarsektors (Land-, Forstwirtschaft, Fischerei) und der freien Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten) nicht zum Gewerbe.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.