Muster (z. B. Tapetenmuster) und Modelle (z. B. neue Flaschenform), die neu sind und demnach auf einer schöpferischen Leistung beruhen. Sie sind rechtlich schutzfähig. Der Urheber allein darf das Geschmacksmuster verbreiten, wenn er dies beim Deutschen Patent- und Markenamt in München angemeldet hat. Der Geschmacksmusterschutz dauert fünf Jahre und kann bis auf höchstens 20 Jahre verlängert werden.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.