zu den Personengesellschaften zählende Unternehmensform, bei der eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit einer Kommanditgesellschaft (KG) verknüpft wird. Dabei ist der Komplementär (vollhaftender Gesellschafter) keine natürliche Person wie bei der »reinen« KG, sondern eine GmbH. Die Kommanditisten sind rechtlich denen der KG gleichgestellt. Für den Unternehmer hat diese Rechtskonstruktion den Vorteil, nur mit seinen Einlagen in beiden Gesellschaften (GmbH und KG) haften zu müssen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.