Kreditinstitute in der Rechtsform einer
Die Kreditgenossenschaften lassen sich, gemäß ihrer historischen Entwicklung, in zwei Gruppen einteilen: die Volksbanken als gewerbliche Genossenschaftsbanken, verbunden mit dem Namen Hermann Schulze-Delitzsch (* 1808, † 1883), und die Raiffeisenbanken, auch Darlehenskassen, Spar- und Darlehenskassen, als ländliche Kreditgenossenschaften, verbunden mit dem Namen Friedrich Wilhelm Raiffeisen (* 1813, † 1888).
Heute bieten Genossenschaftsbanken das gesamte Spektrum der Bankgeschäfte. Seit 1973 dürfen sie Kredite auch an Nichtmitglieder (vorher nur an Mitglieder) vergeben. Die Kreditgenossenschaften unterliegen den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes und des Kreditwesengesetzes.
Waren früher überwiegend Handwerker, Gewerbetreibende und Landwirte ihre Mitglieder, so dominieren heute Unselbstständige (Arbeiter, Angestellte, Beamte) unter den rund 16 Mio. Mitgliedern. Eine Konzentrationsbewegung zur Schaffung größerer Banken hat zu einer einheitlichen kreditgenossenschaftlichen Bankenorganisation geführt. Spitzenverband ist der
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.