Bezeichnung für Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, mit deren Hilfe hergestellt werden oder gentechnisch hergestellte Zusatzstoffe enthalten. Zum Schutz der Verbraucher ist nach der Novel-Food-Verordnung der EU von 1997 stets sicherzustellen, dass ein Produkt unbedenklich ist. Genlebensmittel dürfen nur dann auf den Markt gebracht werden, wenn sie keine Gefahr für den Verbraucher darstellen, sie keine Irreführung bewirken und sie gegenüber einem traditionellen Produkt zu keinen Ernährungsmängeln führen. Laut EU-Kommission waren (2015) 58 Produkte in der EU zugelassen, darunter Mais als Zutat zu Lebensmitteln und Soja zur Tierfütterung.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.