alle Steuern, die die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden unter sich nach einem vereinbarten Schlüssel aufteilen. So teilen sich Bund und Länder je zur Hälfte das Aufkommen der Einkommen- und Körperschaftsteuer, wobei vorab bei der Einkommensteuer 15 % und bei der Kapitalertragsteuer 12 % als Gemeindeanteil abgezogen werden. Bund und Länder teilen sich auch die Gewerbesteuerumlage, ein Teil (rund 14 %) des Gewerbesteueraufkommens der Gemeinden. Diese Regelungen stehen im Grundgesetz. Die Aufteilung der Umsatzsteuer wird dagegen durch ein Gesetz nur befristet geregelt (Anteile 2015: 53,2 % Bund, 44,6 % Länder, 2,2 % Gemeinden). Gemeinschaftsteuern machen inzwischen über 70 % der gesamten Steuereinnahmen aus.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.