Leitlinie der Umweltpolitik, nach der die Kosten, die mit der Vermeidung oder der Beseitigung von Umweltschäden verbunden sind, der Allgemeinheit angelastet werden. Angewendet wird das Gemeinlastprinzip z. B. bei öffentlichen Kläranlagen oder Mülldeponien (Gegenteil: Verursacherprinzip).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.