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Gemeinkosten | bpb.de

Gemeinkosten

Kosten, die einem Kostenträger (erzeugtes Produkt, erbrachte Leistung) nicht direkt zugerechnet werden können. Abschreibungen, Mieten, Gehälter der Angestellten in der Personalabteilung oder Energiekosten entstehen für mehrere oder alle Produkte; sie werden verursachungsgerecht mithilfe von Schlüsseln (z. B. qm-Anteile der Räume für die Mietkosten) im Betriebsabrechnungsbogen im Rahmen der Interner Link: Kostenstellenrechnung (siehe dort) auf die Kostenstellen und dann auf die Kostenträger (Produkte) verteilt.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten