Von Geldwäsche wird gesprochen, wenn Geld, das aus Straftaten stammt, durch Einzahlung auf Konten in den regulären Wirtschaftskreislauf eingeschleust und durch Kreuz-und-quer-Überweisungen die Herkunft der Mittel verwischt wird. Durch Verbuchen als Geschäftseinnahmen oder Bezahlung von Rechnungen für Scheingeschäfte wird das Geld »legalisiert«.
Das Gesetz zur verbesserten Bekämpfung der organisierten Kriminalität aus dem Jahr 1992 und das Geldwäschegesetz vom Herbst 1993 zielen darauf ab, kriminelle Gewinne abzuschöpfen und Geldwäsche zu verhindern. So werden die Finanzbehörden nun bereits bei der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche und nicht wie zuvor erst nach rechtskräftiger Verurteilung informiert. Sie können damit schneller »potenzielle Steuerquellen ausschöpfen«. Zudem dürfen Geld und andere Vermögenswerte schon dann beschlagnahmt werden, wenn ein Verdacht auf kriminelle Herkunft besteht.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.