der Bestand an Bar- und sofort verfügbarem Buchgeld (z. B. Kassenbestand, Sichteinlagen bei Kreditinstituten), über den ein Wirtschaftssubjekt verfügt.
Die Deutsche Bundesbank weist jährlich in der Geldvermögens- und Verpflichtungsrechnung (Teil der Vermögensrechnung) die Bestände an Forderungen und Verbindlichkeiten der nicht finanziellen (private und öffentliche Haushalte, Unternehmen) und finanziellen Sektoren (Banken, Bausparkassen, Versicherungen) aus. Besonders interessant sind der Bestand und die Veränderungen beim Geldvermögen der privaten Haushalte. Hier werden die einzelnen Geldanlageformen gruppiert in kurzfristige und langfristige Anlagen bei Banken (z. B. Guthaben auf Girokonten, Spar- und Termingelder), Anlagen bei Bausparkassen (angesparte Bausparverträge) und Versicherungen (z. B. Kapitallebensversicherungen), Geldanlagen in Wertpapieren (z. B. Rentenwerte, Aktien, Investmentfonds) und aus Pensionsrückstellungen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.