das Nachmachen von Geld oder Wertpapieren (Wertzeichenfälschung) in der Absicht, das Nachgemachte (z. B. Falschgeld) als echt in den Verkehr zu bringen. Strafe: Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.